MySkyCam Drohnenvermietung
AVB (Allgemeine Vermietbedingungen)
Allgemeines
Die gemietete Drohne wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit vermietet. Der Vermieter ist berechtigt, bei einem technischen Defekt oder bei einer verspäteten Rückgabe der Drohne durch einen Vormieter, einen anderen, gleichwertigen Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Abweichungen von der Ausstattung begründen keinerlei Ansprüche des Mieters. Bei verspäteter Lieferung der Drohne werden die Mietgebühren für die verspäteteten Tage dem Mieter gutgeschrieben, es besteht kein Anspruch des Mieters auf jeglichen weiteren Schadenersatz.
Die Mietsache wird von dem Vermieter auf ordnungsgemäßen Zustand ohne Mangel für den Zeitpunkt der Übergabe an die Mieter überprüft. Sofern Mängel (beispielsweise technische Defekte) vorhanden sind, werden diese im Vertrag gesondert bezeichnet. Gleichwohl sind die Mieter verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und sich von der Unversehrtheit zu überzeugen. Die Mieter sind verpflichtet äußerlich erkennbare Mängel dem Vermieter jeweils unverzüglich anzuzeigen.
Die Rückgabe oder der Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach (Mieter war bei Abholung nicht anzutreffen, Mieter gibt das Paket am Rücksendetermin nach 12 Uhr bei DHL ab), so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen entsprechend nachberechnet.
Die Mieter sind verpflichtet den Mietgegenstand schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter hat die Berücksichtigung der Bedienungsanleitung (Webseite DJI) vor der Nutzung der Drohne zu gewährleisten.
Eigentumsschutz
Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Mieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen
Führungsberechtigung
Der Mietgegenstand darf nur vom jeweiligen Mieter benutzt und betrieben werden.
Obhutspflicht
Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen dass der Mietgegenstand sorgfältig gegen Beschädigungen gesichert wird. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Nutzung an örtliche Begebenheiten und Wetterbedingungen. Verstoßen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Nutzungsbeschränkung
Den Mietern ist es untersagt, den Mietgegenstand zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen.
Anzeigepflicht bei Unfall
Die Mieter sind verpflichtet, bei jeglichem Unfall den Vermieter umgehend zu informieren. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Die Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen.
Versicherung
Haftpflichtversicherung und eine Versicherung gegen Beschädigung bzw. Zerstörung der Drohne sind im Mietpreis inbegriffen. Jeweils gilt ein Selbstbehalt von 250,00 Euro je Drohne und je Smartcontroller im Schadenfall.
Übersteigt der Schaden den versicherten Umfang oder Höhe so tritt der Mieter bis zur Höhe des Neuwertes für etwaige Schäden an der Drohne oder Dritten ein. Mit der Bestellung oder Zahlung des Mietpreises erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Diese können auf Verlangen ausgehändigt werden.
Der Mietgegenstand ist nicht gegen Abhandenkommen oder Diebstahl versichert. Der Mieter haftet in diesem Fall in vollem Umfang für den Ersatz des entstandenen Schadens. Der Mietgegenstand muss auch im beschädigten Zustand dem Vermieter übergeben werden.
Die Versicherung betrifft ausschließlich die Drohne. Beschädigtes oder Abhanden gekommenes Zubehör wie SD Karte, Controller, … etc. sind nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als Lieferpreis. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter oder Mietvertrag festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.
Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat. Der Mietpreis ist auch bei Beschädigung bis zur vereinbarten Dauer zu entrichten, mindestens bis zum Empfang nach Rücksendung.
Etwaige von der Preisliste abweichenden Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Rücksendung des Mietgegenstands. Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeden weiteren Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig.
Gesetzliche Haftung
Der Mietgegenstand ist nach den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert.
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. GLS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Es besteht eine Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung von 250 Euro, die im Schadenfall vom Mieter zu tragen ist.
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend - spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang oder Übergabe - per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat nach geltendem Recht im Land der Nutzung zu handeln. Eine Belehrung durch den Vermieter wird ausgeschlossen. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Genehmigungspflicht oder Flüge in Verbotszonen oder örtliche Einschränkungen hat sich der Mieter zu informieren und danach zu handeln.
Der Mieter bestätigt, dass der Drohnenführende über eine entsprechende Qualifikation nach geltendem EU Recht verfügen. Drohnenführerschein. Bei Nichtbeachtung droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Bei Einbehaltung der Drohne durch Behörden haftet der Mieter für den Mietgegenstand bis zur Höhe des Neuwertes.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen oder den Vermieter über.
Haftung der Mieter für den Mietgegenstand / Drohne
Die Mieter haften dem Vermieter im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug, welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch den Vermieter während der Geschäftszeiten entstanden sind. Sämtliche Bestimmungen dieser Ziffer geltend außerdem auch in jedem Fall ohne eigenes Verschulden der Mieter. Die Kaution wird im Falle eines Schadens egal welcher Art einbehalten und der zusätzliche Schaden, der über die Kaution hinausgeht muss vom Mieter beglichen werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
Weitere Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen, als in den AVB schriftlich niedergelegt, wurden nicht getroffen. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Persönliche Daten der Mieter werden von dem Vermieter in der EDV erfasst.
Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters im Rahmen des Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters ist gestattet.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
MySkyCam Dellbrücker Steinweg 58, 51069 Köln
E-mail: info@myskycam.de
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 51069 Köln.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Köln, 20.05.2019
AVB (Allgemeine Vermietbedingungen)
Allgemeines
Die gemietete Drohne wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit vermietet. Der Vermieter ist berechtigt, bei einem technischen Defekt oder bei einer verspäteten Rückgabe der Drohne durch einen Vormieter, einen anderen, gleichwertigen Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Abweichungen von der Ausstattung begründen keinerlei Ansprüche des Mieters. Bei verspäteter Lieferung der Drohne werden die Mietgebühren für die verspäteteten Tage dem Mieter gutgeschrieben, es besteht kein Anspruch des Mieters auf jeglichen weiteren Schadenersatz.
Die Mietsache wird von dem Vermieter auf ordnungsgemäßen Zustand ohne Mangel für den Zeitpunkt der Übergabe an die Mieter überprüft. Sofern Mängel (beispielsweise technische Defekte) vorhanden sind, werden diese im Vertrag gesondert bezeichnet. Gleichwohl sind die Mieter verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und sich von der Unversehrtheit zu überzeugen. Die Mieter sind verpflichtet äußerlich erkennbare Mängel dem Vermieter jeweils unverzüglich anzuzeigen.
Die Rückgabe oder der Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach (Mieter war bei Abholung nicht anzutreffen, Mieter gibt das Paket am Rücksendetermin nach 12 Uhr bei DHL ab), so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen entsprechend nachberechnet.
Die Mieter sind verpflichtet den Mietgegenstand schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter hat die Berücksichtigung der Bedienungsanleitung (Webseite DJI) vor der Nutzung der Drohne zu gewährleisten.
Eigentumsschutz
Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Mieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen
Führungsberechtigung
Der Mietgegenstand darf nur vom jeweiligen Mieter benutzt und betrieben werden.
Obhutspflicht
Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen dass der Mietgegenstand sorgfältig gegen Beschädigungen gesichert wird. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Nutzung an örtliche Begebenheiten und Wetterbedingungen. Verstoßen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Nutzungsbeschränkung
Den Mietern ist es untersagt, den Mietgegenstand zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen.
Anzeigepflicht bei Unfall
Die Mieter sind verpflichtet, bei jeglichem Unfall den Vermieter umgehend zu informieren. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Die Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen.
Versicherung
Haftpflichtversicherung und eine Versicherung gegen Beschädigung bzw. Zerstörung der Drohne sind im Mietpreis inbegriffen. Jeweils gilt ein Selbstbehalt von 250,00 Euro je Drohne und je Smartcontroller im Schadenfall.
Übersteigt der Schaden den versicherten Umfang oder Höhe so tritt der Mieter bis zur Höhe des Neuwertes für etwaige Schäden an der Drohne oder Dritten ein. Mit der Bestellung oder Zahlung des Mietpreises erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Diese können auf Verlangen ausgehändigt werden.
Der Mietgegenstand ist nicht gegen Abhandenkommen oder Diebstahl versichert. Der Mieter haftet in diesem Fall in vollem Umfang für den Ersatz des entstandenen Schadens. Der Mietgegenstand muss auch im beschädigten Zustand dem Vermieter übergeben werden.
Die Versicherung betrifft ausschließlich die Drohne. Beschädigtes oder Abhanden gekommenes Zubehör wie SD Karte, Controller, … etc. sind nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als Lieferpreis. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter oder Mietvertrag festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.
Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat. Der Mietpreis ist auch bei Beschädigung bis zur vereinbarten Dauer zu entrichten, mindestens bis zum Empfang nach Rücksendung.
Etwaige von der Preisliste abweichenden Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Rücksendung des Mietgegenstands. Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeden weiteren Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig.
Gesetzliche Haftung
Der Mietgegenstand ist nach den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert.
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. GLS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Es besteht eine Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung von 250 Euro, die im Schadenfall vom Mieter zu tragen ist.
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend - spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang oder Übergabe - per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat nach geltendem Recht im Land der Nutzung zu handeln. Eine Belehrung durch den Vermieter wird ausgeschlossen. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Genehmigungspflicht oder Flüge in Verbotszonen oder örtliche Einschränkungen hat sich der Mieter zu informieren und danach zu handeln.
Der Mieter bestätigt, dass der Drohnenführende über eine entsprechende Qualifikation nach geltendem EU Recht verfügen. Drohnenführerschein. Bei Nichtbeachtung droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Bei Einbehaltung der Drohne durch Behörden haftet der Mieter für den Mietgegenstand bis zur Höhe des Neuwertes.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen oder den Vermieter über.
Haftung der Mieter für den Mietgegenstand / Drohne
Die Mieter haften dem Vermieter im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug, welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch den Vermieter während der Geschäftszeiten entstanden sind. Sämtliche Bestimmungen dieser Ziffer geltend außerdem auch in jedem Fall ohne eigenes Verschulden der Mieter. Die Kaution wird im Falle eines Schadens egal welcher Art einbehalten und der zusätzliche Schaden, der über die Kaution hinausgeht muss vom Mieter beglichen werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
Weitere Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen, als in den AVB schriftlich niedergelegt, wurden nicht getroffen. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Persönliche Daten der Mieter werden von dem Vermieter in der EDV erfasst.
Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters im Rahmen des Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters ist gestattet.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
MySkyCam Dellbrücker Steinweg 58, 51069 Köln
E-mail: info@myskycam.de
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 51069 Köln.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Köln, 20.05.2019