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Wissenswertes zum Thema Drohnen und Mieten

Wann bekomme ich meine Drohne geliefert?


DHL benötigt in der Regel 1-2 Werktage bis ein Paket seinen Empfänger erreicht. Im Buchungsprozess steht Dir die Möglichkeit offen, optional eine Expresslieferung auf eigene Kosten zu vereinbaren.

Warum muss ich eine Kaution zahlen?

DJI stellt hochwertige Technik zu einem hohen Preis her. Dir wird eine Drohne im Wert zwischen 800 € und 2000 € zur Verfügung gestellt.
Diese Kaution wird Dir umgehend wieder zurück überwiesen sobald die Drohne wieder bei uns unversehrt eintrifft.


Welche Gesetze und Regeln gelten für Drohnen in Deutschland?

Im April 2017 wurde ein einheitliches „Drohnen-Gesetz“ in Deutschland erlassen. Für Drohnen und auch andere Flugmodelle gelten die Regeln des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Hier klicken

Warum benötige ich eine Versicherung für die Drohne?

Es besteht eine Haft- und Versicherungspflicht für den Betrieb von Drohnen nach den §§ 33 ff. LuftVG. Unfälle, die von Drohnen verursacht werden, sind in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Es ist eine sog. Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Diese ist in Deinem Mietpreis inklusive. Beachte eine Selbstbeteiligung von 250€ je Schadenfall. Die Versicherung schützt Dich vor großen finanziellen Schäden.



Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich: Immer in Sichtweite fliegen! Es gilt eine Höhenbeschränkung von 100m  im unkontrollierten Luftraum. Ausnahmen können durch eine Sondererlaubnis der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragt werden.
Flüge sind nicht erlaubt über eine Höhe von 100 Metern und einem seitlichen Abstand von 100 Metern bei
  • Großen Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei und anderen Behörden sowie Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über  Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung / Energieverteilung und militärischen Anlagen.
  • Industrieanlagen, Krankenhäusern, Botschaften, Bahngleisen, Gebäuden der Polizei 
  • Bundesfernstraßen, Justizvollzugsanstalten und  Bundeswasserstraßen 
  • Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, Nationalparks
  • Wohngrundstücken (sobald das Gewicht der Drohne mehr als 250 Gramm beträgt oder mit einer Cam ausgestattet ist. Ausnahme: Der Grundstückseigentümer stimmt diesem Flug ausdrücklich zu.

Wo finde ich die Allgemeinen Vermietbedingungen?

Hier findest Du die AVB. Download

Welche Smartphones/Tablets sind mit den DJI Drohnen kompatibel?

DJI Drohnen sind komplexe  Computersysteme mit einer sehr komplizierten Software. Die Vielfalt der Smartphones und Tablets mit vollkommen unterschiedlichen Betriebssystemen, unterschiedlicher Hardware und vielfältigen Providervoreinstellungen stellen eine
große Herausforderung für die Hersteller von Drohnen dar. So werden nie alle Geräte kompatibel mit jeder Drohne bzw. der App von DJI
sein können. Hier ist eine gute Übersicht über kompatible Geräte. Liste.

KONTAKT
​Telefon: 0221 / 29106750
info@myskycam.de
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